Berufsverbot

Berufsverbot
I. Öffentliches Recht:Das vom Staat oder von den  Berufsgerichten eines Berufsstandes gegenüber einem Berufsangehörigen bei schwerwiegendem Verstoß gegen das Gemeinwohl oder das Berufsethos ausgesprochene und die Ausübung eines besonderes Vertrauen voraussetzenden Berufs untersagende Verbot.
II. Strafrecht:Das B. ist eine  Maßregel der Besserung und Sicherung. Es wird vom Strafgericht angeordnet wegen mit Strafe bedrohter Handlungen, die unter Missbrauch des Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen worden sind und wenn die Prognose besteht, dass der Täter auch zukünftig seinen Beruf zu Straftaten missbrauchen wird. B. kann für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren oder für immer ausgesprochen werden. Neben Aussetzung des B. zur Bewährung besteht auch die Möglichkeit der Verhängung eines vorläufigen B. (§§ 70 ff. StGB, § 132a StPO).

Lexikon der Economics. 2013.

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